Zwei Geigy Angestellte geniessen die Arbeitspause vor dem Fabrikgebäude, 1951.
Publiziert am 29/06/2020
Arsenvergiftungen, Anilindämpfe und Explosionen der Reagenztöpfe stellten bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die grössten Schrecken für die Mitarbeitenden der chemischen Industrie dar. Allzu oft verursachten diese Unfälle bleibende Schäden oder führten gar zum Tod. Auch die Nachbarschaft war damals wenig begeistert über die Emissionen der Produktionsbetriebe – nicht umsonst wurden die ersten chemischen Fabriken im Basler «Gesetz über das Sanitätswesen und die Gesundheitspolizei» von 1864 zu den gesundheitswidrigen Gewerben gezählt, die in den eng gebauten Quartieren der Stadt nicht gestattet waren.
Doch die Unternehmer arbeiteten intensiv an der Verbesserung der Situation sowohl für die eigenen Angestellten als auch für die Bevölkerung. Schon einige Jahre später machte ein externer Inspektor die Feststellung, dass weniger giftige Stoffe gebraucht und die gefährlichen Reaktionen nun «unter gutem Verschluss» vorgenommen würden.
In den gleichen Zeitraum fällt auch die Einführung der ärztlichen Dienste für die Mitarbeitenden. 1872 wurde Albert Hugelshofer als erster Fabrikarzt der Gesellschaft für Chemische Industrie Basel erwähnt. Die Firma Bindschedler und Busch hielt dazu 1874 in ihrer «Beschreibung der Fabricationsmethoden» fest: «Einige Male pro Jahr werden sämtliche Mitarbeitenden ärztlich untersucht und namentlich die Arbeiter strenge angehalten, sich der grössten Reinlichkeit zu befleissen und ihnen zu diesem Behufe Seife und Badegelegenheiten geboten.» Zu den Funktionen der frühen Fabrikärzte, die meist im Nebenamt tätig waren, gehörten vor allem Eintrittsuntersuchungen, periodische Überprüfungen der Gesundheit und die Behandlung der Verunfallten und Erkrankten.