Übersicht über die Sondierungsbohrungen und dieKontaminationsgrade im Anfangsstadium der Sanierung.
Publiziert am 01/07/2021
Das Unternehmen Ugine Kuhlmann war 1996 liquidiert worden. Offiziell lag die Verantwortung für die Sanierung des Areals – eines sogenannt herrenlosen Standorts – bei der französischen Regierung. Dennoch verpflichtete sich Novartis als neue Eigentümerin des Areals, die Untersuchung und Sanierung durchzuführen, obwohl das Unternehmen nicht für die Kontamination des Bodens und des Grundwassers verantwortlich war. Novartis verfügte zum damaligen Zeitpunkt bereits über ein Programm zur Überwachung und Sanierung von Produktionsstandorten. Das Unternehmen war aktiv an der Sanierung verschiedener Chemieabfalldeponien im Raum Basel beteiligt.
Projektleitung
Novartis entwickelte für die Sanierung des Areals eine vierstufige Projektleitungsstruktur:
– Der Steuerungsausschuss war externes Leitungsgremium des Projekts, dem wichtige externe Stakeholder wie Vertreter der französischen und der Schweizer Behörden angehörten. Hauptaufgabe des Ausschusses war es, ausgehend vom öffentlichen Umfeld und von den geltenden Vorschriften richtungsweisende Entscheide zu fällen.
– Die Projektkoordination war internes Leitungs- und Aufsichtsgremium des Projekts. Die Hauptaufgabe der Projektkoordination bestand in der strategischen Leitung und der Aufsicht über die Projektaktivitäten. Dieses Gremium traf die Entscheidungen bezüglich Kosten, Zeitplan, Umfang und Qualität.
– Der Kernteam-Projektausschuss war operatives Entscheidungsgremium. Hauptaufgabe dieses Ausschusses war es, alle erforderlichen operativen Entscheidungen zu treffen und Kosten, Zeitplan, Umfang und Qualität des Projekts zu überwachen und zu kontrollieren.
– Der technische Projektausschuss war technisches Entscheidungsgremium. Die Hauptaufgabe dieses Ausschusses bestand darin, die technische Lösung umzusetzen und alle erforderlichen technischen Entscheidungen zu treffen.
Erste Untersuchungen
Novartis stützte das von ihr vorgeschlagene Sanierungskonzept auf Standortuntersuchungen, die die Beratungsfirmen BRGM und Antea in den 1990er-Jahren durchgeführt hatten. Novartis nahm auch Zugriff auf Informationen der französischen Regierung, die den Standort seit dem Bau der Kläranlage 1974 überwacht hatte. 2011 und 2012 führte Novartis zusätzliche Boden- und Grundwasseruntersuchungen durch, um das Ausmass der Kontamination zu ermitteln und den zuständigen Behörden eine Basis für die Sanierungsplanung zur Prüfung und Genehmigung vorlegen zu können.
2011 wurden 76 Bohrlöcher gesetzt, um Materialproben aus sechs bis zwölf Metern Tiefe zu entnehmen. Zusätzlich hob man zehn Gräben von zwei mal vier Metern und einer Tiefe von drei Metern aus, um auszuloten, ob es möglich wäre, das Erdreich vor Ort zu behandeln und damit den Transportbedarf sowie den damit verbundenen Aufwand zu reduzieren. 2012 untersuchte man die Proben auf weitere Chemikalien, darunter Dioxin und Furan, um detailliertere Informationen über Art, Ausmass und Risiken der Kontamination am Standort zu gewinnen. Um diese Erkenntnisse immer auf dem neusten Stand zu halten, waren im Verlauf der Abklärungen und der Sanierungsarbeiten nach und nach über 300 weitere Sondierbohrungen nötig. Die Untersuchungen zeigten, dass das HCH bis zu einer Tiefe von zwölf Metern in Konzentrationen von 0 bis 50 000 mg/kg weit verbreitet vorhanden war. In einem Bereich fand sich in einer Tiefe von sechs bis sieben Metern reines HCH. Das gesamte Gelände wurde je nach HCH-Konzentration in unterschiedliche Kontaminierungsbereiche unterteilt. In einigen Sektoren liessen sich weitere Chemikalien wie Benzol, PCBs, Dioxine und schwere Kohlenwasserstoffe feststellen, aber keine weiteren Pestizide, Aniline oder leichte Kohlenwasserstoffe.
Im Grundwasser lagen die Konzentrationen der α- und γ-Isomere unterhalb der Nachweisgrenze. Es wurden jedoch β- und δ-Isomere entdeckt, und zwar in Konzentrationen von 25 μg / l bzw. 110 μg / l. Diese Konzentrationen waren angesichts des Grenzwerts für die Einleitung von HCH in den Rhein sehr hoch. Dieser war auf 5 µg / l festgesetzt worden.
Gemeinsam mit den Behörden prüfte man die zukünftige Nutzung des Geländes, um die maximal zulässige Konzentration von HCH, das im Boden belassen werden konnte, sowie die damit verbundenen zukünftigen Risiken nach der Standortsanierung zu ermitteln. In diese umfassende Risikoabschätzung und in die Überlegungen zur künftigen Nutzung des Geländes wurden auch andere Schadstoffe wie beispielsweise Chlorbenzole, Dioxine und Furane einbezogen. Ziel der Evaluierung war die Festlegung standortspezifischer Sanierungszielwerte, die von den zuständigen Behörden zu prüfen und zu genehmigen waren.