Für die Schweiz geltende Toleranzgrenzwerte der Luftemissionen für die unterschiedlichen HCH-Isomere.
Publiziert am 01/07/2021
In einer Phase der intensiven Neuorientierung identifizierten die Projektleiter von Novartis die folgenden vier Bereiche, die sich für Verbesserungen anboten: stärkerer Einbezug schweizerischer und deutscher Behörden zur Unterstützung der Wiederaufnahme des Projekts; effizientere Kommunikation mit der Bevölkerung in der Nachbarschaft; Beauftragung eines neuen Sanierungsunternehmens und Intensivierung von Gesundheitsschutz- und Sicherheitsmassnahmen wie regelmässige Luftanalysen, neue, abgedichtete Bauzelte und verbesserte Luftfilter.
Eine wichtige Erkenntnis war, dass die Sanierung nur in enger Zusammenarbeit mit den Behörden Deutschlands und der Schweiz erfolgreich fortgesetzt werden konnte. Zwar war die französische DREAL die federführende Behörde. Das Sanierungsprojekt betraf aber auch die Schweiz und Deutschland, sodass der Abstimmung mit allen wichtigen Stakeholdern höhere Priorität eingeräumt wurde. Das Team nahm in der Folge Kontakt auf zum Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt (AUE), zum Lufthygieneamt beider Basel (LHA) sowie zum Fachbereich Umwelt und Klimaschutz der Stadt Lörrach.
Schwerpunkt der anfänglichen gemeinsamen Sitzungen war es, die unterschiedlichen Anforderungen nach französischem und schweizerischem Recht in Erfahrung zu bringen. Die DREAL schrieb im Rahmen des Präfekturbeschlusses von 2012 für das Sanierungsprojekt Emissionsmessungen von Luft, Staub, Oberflächenwasser und Grundwasser vor. So wurden etwa Höchstwerte für die HCH-Luftemissionen festgelegt, abgeleitet aus einer Risikoabschätzung (Quantitative Bewertung der Gesundheitsrisiken, EQRS). Im Rahmen der EQRS wurden das Risiko ermittelt, die Dosis-Wirkungs-Relation eingeschätzt und die möglichen Expositionen evaluiert.
Das Sanierungsprojekt musste formal die Grenzwerte aus dem französischen Präfekturbeschluss einhalten. Neben den französischen Vorgaben wurden mit den Schweizer Behörden Toleranzwerte für die α-, β- und γ-HCH-Konzentrationen (150 / 30 / 300 ng / m3) vereinbart. Ein weiteres Ziel war die Reduzierung von Staubemissionen um rund 90 Prozent. Die DREAL akzeptierte diese Toleranzwerte zusätzlich zu den Werten aus der EQRS, um eine einheitliche Kommunikation mit der Öffentlichkeit sicherzustellen.





